Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Einigung in Beschwerdeverfahren betreffend die Spitalliste 2020
Die Klinik Villa im Park AG hat gegen die Spitalliste 2020 Beschwerde eingelegt. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens haben sich das Departement Gesundheit und Soziales und die Klinik Villa im Park AG nun geeinigt. Der Regierungsrat passt die Spitalliste 2020 Akutsomatik des Kantons Aargau so an, dass die Klinik Villa im Park das Kriterium der Wirtschaftlichkeit betreffend die ihr erteilten Leistungsaufträge innert drei Jahren erreichen muss. Wird das Kriterium nicht erfüllt, laufen die entsprechenden Leistungsaufträge per 30. Juni 2023 aus. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.