Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Stellvertretungsmöglichkeit für Parlamentsmitglieder wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt
Am 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten der Änderung von § 76 der Kantonsverfassung zugestimmt. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, dass längerfristig verhinderte Mitglieder des kantonalen Parlaments sich vertreten lassen können. Den Gemeinden mit Einwohnerräten steht es frei, entsprechende Bestimmungen in ihre Gemeindeordnung aufzunehmen. Die Änderung der Kantonsverfassung und der damit zusammenhängenden und vom Grossen Rat bereits beschlossenen Änderungen des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) sowie des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO) werden per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.