Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz
Der Regierungsrat spricht der Stiftung Stapferhaus Lenzburg sowie der Stiftung Künstlerhaus Boswil kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 Kulturgesetz zu und bestätigt damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser privaten Kulturinstitutionen. Somit ist der Regierungsrat der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen gefolgt, welche die zwei Gesuche eingehend geprüft und die Institutionen dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat. Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Institutionen für die Jahre 2022–2024 beziehungsweise für das Jahr 2022 wie folgt mit kantonalen Betriebsbeiträgen unterstützt:
- Stiftung Stapferhaus Lenzburg (2022–2024): 400'000 Franken jährlich
- Stiftung Künstlerhaus Boswil (2022): 345'000 Franken
Der gesprochene Beitrag für die Stiftung Künstlerhaus Boswil entspricht dem Beitrag der letzten Jahre, der Beitrag für die Stiftung Stapferhaus Lenzburg wurde in Anerkennung der grossartigen und auch international wahrgenommenen Arbeit der letzten Jahre um 50'000 Franken jährlich erhöht.