Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz
Der Regierungsrat spricht argovia philharmonic, dem KIFF, dem Schweizer Kindermuseum, dem Künstlerhaus Boswil sowie Murikultur erneut kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 Kulturgesetz zu und bestätigt damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser privaten Kulturinstitutionen. Somit ist der Regierungsrat der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen gefolgt, welche die fünf Gesuche eingehend geprüft und die Institutionen dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat. Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Institutionen für die Jahre 2020/21 respektive 2020–2022 wie folgt mit kantonalen Betriebsbeiträgen unterstützt:
- argovia philharmonic (2020–2022): 390'000 Franken jährlich
- KIFF (2020–2022): 195'000 Franken jährlich
- Schweizer Kindermuseum (2020–2022): 145'000 Franken jährlich
- Künstlerhaus Boswil (2020/21): 345'000 Franken jährlich
- Murikultur (2020–2022): 145'000 Franken jährlich