Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Aufhebung des Viehhandelskonkordats
Der Regierungsrat hat die Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats genehmigt. Dies vor dem Hintergrund, dass das Konkordat aus dem Jahr 1943 in der heutigen Zeit seine Bedeutung verloren hat und die notwendigen Regelungen im eidgenössischen Tierseuchengesetz Aufnahme gefunden haben. Deshalb soll mit der Ende 2015 vorgesehenen Aufhebung des Konkordats und der zugehörigen Erlasse eine Änderung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz in Kraft gesetzt werden. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats zustande kommt beziehungsweise das entsprechende Ratifizierungsverfahren unter den Kantonen sowie mit dem Fürstentum Liechtenstein zum Abschluss gebracht werden kann.