Bulletin zur Regierungsratssitzung
:
Beiträge an Betriebskosten gemäss § 10 Kulturgesetz
Der Regierungsrat spricht dem Verein Fantoche, der Stiftung "Langmatt" und dem Verein tanz&kunst königsfelden erneut kantonale Betriebsbeiträge gemäss § 10 Kulturgesetz zu und bestätigt damit die mindestens kantonale Bedeutung dieser privaten Kulturinstitutionen. Somit ist der Regierungsrat der Empfehlung der Kommission für Kulturfragen gefolgt, welche die drei Gesuche eingehend geprüft und die Institutionen dem Regierungsrat erneut zur Unterstützung mit einem Betriebsbeitrag empfohlen hat. Durch den Entscheid des Regierungsrats werden die Institutionen für die Jahre 2021–2023 wie folgt mit kantonalen Betriebsbeiträgen unterstützt:
- Verein Fantoche (2021–2023): Fr. 390'000.– jährlich
- Stiftung "Langmatt" (2021–2023): Fr. 195'000.– jährlich
- Verein tanz&kunst königsfelden (2021–2023): Fr. 175'000.– jährlich