Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Regierungsrat nimmt Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis
Am 27. März 2019 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlage beim Knoten "Gstühl" in Baden zu bewilligen sei. Der Regierungsrat nimmt dieses Urteil zur Kenntnis und wird es nicht vor Bundesgericht anfechten. Auf der Basis dieses Entscheids wird mit der Stadt Baden das weitere Vorgehen in Bezug auf die Anlage beim Knoten "Gstühl" besprochen.
Mit der bisherigen Praxis und dem Verzicht auf stationäre automatische Verkehrsüberwachungsanlagen im Aargau hat der Kanton einen politischen Auftrag erfüllt, der durch den Grossen Rat vorgegeben und mehrfach bestätigt wurde – zuletzt im Mai 2017. Nun wurde zu diesem Thema am 7. Mai 2019 im Grossen Rat noch einmal eine Motion eingereicht. Damit erhält das Kantonsparlament erneut die Möglichkeit darüber zu entscheiden, wie künftig mit stationären automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen im Kanton Aargau umzugehen ist.