Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Jurapark Aargau: Regierungsrat beantragt Anpassung des Richtplans zur Erweiterung des Perimeters um acht Gemeinden
In den Jahren 2019 und 2020 haben sich die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Obermumpf, Frick, Oeschgen, Ueken, Hornussen, Mandach, Remigen und Bözberg für einen Beitritt zum Jurapark Aargau ausgesprochen. Die Trägerschaft dieses Regionalen Naturparks von nationaler Bedeutung hat die Aufnahme der acht Gemeinden an den ordentlichen Mitgliederversammlungen im November 2019 und im September 2020 einstimmig beschlossen. Der neue Parkvertrag wurde im Januar 2021 von den bestehenden und neuen Parkgemeinden unterzeichnet. Damit wurde der Grundstein für die Erweiterung des Regionalen Naturparks auf die neue Betriebsphase 2022–2031 gelegt. Die Erweiterung des Parkperimeters erfordert die entsprechende Anpassung des Richtplans mit Beschluss durch den Grossen Rat.
Während der Vernehmlassung und öffentlichen Anhörung stimmten sämtliche Mitwirkende der Festsetzung der Erweiterung des Perimeters des Jurapark Aargau vorbehaltlos zu. Nun beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Anpassung des Richtplans zu beschliessen.
Botschaft an den Grossen Rat GR 22.40