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Bulletin zur Regierungsratssitzung

Nachdem der Grosse Rat am 28. Juni 2016 die Vorlage des Regierungsrats über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen in 1. Beratung ohne Gegenstimmen gutgeheissen hat, unterbreitet der Regierungsrat dem Parlament die Botschaft zur 2. Beratung. Da-bei bildet er zum einen eine Übersicht über die Kosten des aktuellen Amtsarztsystems sowie derjenigen für die künftige Lösung ab. Zum andern folgt er einem Prüfungsauftrag, wonach das Departement Gesundheit und Soziales einen besonderen Bereitschaftsdienst für die Anordnung von fürsorgerischen Unterbringungen organisiert und zu diesem Zweck Leistungsverträge abschliessen kann. Demnach wer-den ab 1. Januar 2017 sowohl Personen des Bereitschafts-diensts als auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – sofern sie das wollen – fürsorgerische Unterbringungen verfügen können. Aufgrund der Neuordnung ergeben sich zu-dem Anpassungen im Dekret über die Entschädigung von nebenamtlich tätigen Personen im Gesundheitswesen sowie in verschiedenen Verordnungen. Die 2. Beratung im Grossen Rat ist im IV. Quartal 2016 geplant.

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Unter folgendem Link finden Sie weitere Unterlagen GR 16.170

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat