Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Änderung der Weinbauverordnung per 1. November 2019
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über den Weinbau (Weinbauverordnung) vom 25. Juni 2008 (SAR 915.712) verabschiedet. Die Anpassungen erfolgen aufgrund von Änderungen des Bundesrechts und Erfahrungen aus der Praxis. Insbesondere wurde die bundesrechtliche Vorgabe umgesetzt, wonach die Kantone für die Weinlesekontrolle ein elektronisches System zur Verfügung stellen müssen. Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC) haben in der Weinkultur des Kantons Aargau einen besonderen Stellenwert. Aus diesem Grund präzisierte der Regierungsrat zudem Zusammensetzung, Organisation und Aufgaben der AOC-Kommission und passte die Vorgaben an die sensorische Prüfung und Analyse der AOC-Weine an die Praxis an.