Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Festsetzung "Steinbruch Mellikon" als Deponie Typ B im Richtplan beantragt
Im "Steinbruch Mellikon" wird seit über 100 Jahren Kalkstein abgebaut. Die Wiederauffüllung mit Material des Typs A (unverschmutztes Aushubmaterial) ist bereits bewilligt. Neu soll der Steinbruch auch mit Material des Typs B aufgefüllt werden, da gesamtkantonal ein Bedarf an zusätzlichem Ablagerungsvolumen für Material Typ B besteht. So wird aktuell nur die Deponie "Emmet" in Seon als Deponie des Typs B betrieben. Darüberhinausgehende anfallende Typ-B-Materialien werden in umliegende Kantone exportiert. Bei Materialien des Typs B handelt es sich beispielsweise um Aushub- und Ausbruchmaterial in Inertstoffqualität oder um mineralische Bauabfälle, die aus dem Rückbau von Gebäuden anfallen und nicht anderweitig verwertet werden können.
Zur Verbesserung der kantonalen Entsorgungssicherheit wurden mit der "Leigruebe" in Fisibach und dem "Steinacher" in Mönthal zwei weitere Standorte im Richtplan aufgenommen. Diese beiden Standorte befinden sich zurzeit in der Umsetzung in den Nutzungsplanungen der Gemeinden. Bei Betrieb dieser zwei neuen Deponien des Typs B wäre der kantonale Eigenbedarf zu rund der Hälfte gedeckt. Um Ablagemöglichkeiten von Material Typ B im Kanton zu erhöhen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Festsetzung des "Steinbruch Mellikon" als Deponie des Typs B im Richtplan. Der Gemeinderat Mellikon und der Regionalplanungsverband Zurzibiet Regio, unterstützen das Vorhaben.
Botschaft GR 21.126