Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Ausbildungsbeiträge: Regierungsrat setzt die geänderten Rechtsgrundlagen per 1. August 2018 in Kraft
2014 ist der Kanton Aargau dem Stipendienkonkordat beigetreten. Die durch diesen Beitritt zwingend notwendig gewordenen Anpassungen sind bis Ende 2018 vorzunehmen. Der Grosse Rat hat diese bereits beschlossen. Es handelt sich dabei im Stipendiengesetz um eine Anpassung bei der Gesuchberechtigung von ausländischen Personen sowie, auf Stufe Dekret, um eine Anpassung bei den Höchstansätzen der Sekundarstufe II im Stipendiendekret. Zusätzlich hat der Grosse Rat einerseits den Kreis an Bezügern von Ausbildungsdarlehen erweitert und andererseits die Stipendienvergabe verschärft sowie die Einführung des sogenannten Splittingmodells für Ausbildungen auf Tertiärstufe und die Aufhebung der Verzinsung der Ausbildungsdarlehen beschlossen. Gegen die vom Grossen Rat 2017 beschlossene Gesetzesrevision wurde das Behördenreferendum ergriffen. Mit der Volksabstimmung vom 4. März 2018 hat das Volk die Gesetzesrevision bestätigt.
Durch die Revision von Stipendiengesetz und Stipendiendekret sind Anpassungen an der Stipendienverordnung erforderlich. Gleichzeitig werden wenige Änderungen für eine Optimierung des Vollzugs vorgenommen.
Stipendiengesetz und Stipendiendekret sowie die vorliegende Stipendienverordnung sollen für Ausbildungen ab dem Ausbildungsjahr 2018/19 per 1. August 2018 in Kraft treten.