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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Teilrevision der Verfassung des Kantons Aargau und des Gesetzes über die politischen Rechte

Neu können im Kanton Aargau Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen – sowohl aktiv wie auch passiv – teilnehmen. Die Kantonsverfassung und das Gesetz über die politischen Rechte wurden entsprechend angepasst. Das Gesetz tritt per 1. Juli 2019 in Kraft.

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