Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Geldspielgesetz – 2. Beratung im Grossen Rat
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS) am 1. Januar 2019 sind die Kantone gehalten, ihre kantonalen und interkantonalen Geldspiel-Bestimmungen anzupassen. Der Aargauer Regierungsrat hat dafür ein neues kantonales Geldspielgesetz erarbeitet. Der Grosse Rat hat dem Entwurf zur Verfassungsänderung und dem Gesetzesentwurf in 1. Beratung am 27. August 2019 ohne Gegenstimmen zugestimmt. Gleichzeitig hat er den Regierungsrat mit drei Prüfungsanträgen im Bereich Bewilligungspflicht sowie Teilliberalisierung für Tombolas beauftragt. Der Regierungsrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 das Geldspielgesetz zu Handen des Grossen Rats zur 2. Beratung. Darin legt er dar, dass nach eingehender Prüfung an der bisherigen Praxis einer Bewilligungspflicht für Lottos und einer Teilliberalisierung für Tombolas mit einer Summe aller Einsätze bis zu 20'000 Franken festgehalten werden soll.
Botschaft an den Grossen Rat: 20.36