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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Teilrevision des Register- und Meldegesetzes

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Register- und Meldegesetzes für die 1. Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Künftig wird der Kanton Aargau kein Objektregister mehr führen. Gemeinden mit einer eigenen Bausoftware führen die Objektdaten wie bisher in ihrer eigenen Bausoftware nach und übermitteln die Daten via Standardschnittstelle an das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR). Gemeinden ohne eigene Bausoftware mutieren die Daten mittels Webapplikation direkt im GWR.

Die Neuorganisation der Datenführung bei den Objektdaten setzt Anpassungen am Register- und Meldegesetz sowie an der Verordnung voraus. Die Anpassungen auf Gesetzesstufe umfassen vorwiegend formale Anpassungen. Zudem sollen im Register- und Meldegesetz die Grundlagen für elektronische Meldungen an die Gemeinden, wie etwa elektronische Umzugsmeldungen (eUmzug), geschaffen werden. Schliesslich sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Gebühren der Einwohnerdienste (beispielsweise für Listenauskünfte) zu ermässigen oder ganz darauf zu verzichten.

Die Gemeinden werden durch diese Neuorganisation mit knapp 400'000 Franken entlastet.

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Botschaft an den Grossen Rat: GR 18.232

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