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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Bereich der EL

Der Regierungsrat hat die Ausführungsverordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (ELKV-AG) gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Diese Kosten sind im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) seit Anfang 2008 von den Kantonen zu tragen. Ende 2010 läuft die Übergangsfrist ab, eine kantonale Regelung zu treffen. Nachdem der Grosse Rat das kantonale Einführungsgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung einer Totalrevision unterzogen hat, werden nun die Einzelheiten der Kostenvergütung in der ELKV-AG geregelt.

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