Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz
Der Grosse Rat hat die Vorlage zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (EG TSG) in der ersten Beratung am 10. November 2020 behandelt und dem Entwurf zur Änderung des EG TSG mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Mit dem Ziel einer möglichen Kostenreduktion hat der Grosse Rat den Prüfungsauftrag betreffend Schweinen über 200 kg überwiesen. Der Regierungsrat hatte abzuklären, ob für diese Tierkadaver entweder eine räumlich oder zeitlich koordinierte Sammlung möglich ist.
Die Abklärungen unter Einbezug der Gemeindeammänner-Vereinigung und der hauptsächlich betroffenen Tierkadaversammelstellen hat ergeben, dass bei Umsetzung einer koordinierten Sammlung erhebliche Investitionen in die Infrastruktur erforderlich sind und ein administrativer Mehraufwand ausgelöst wird, ohne Einsparungen für den Tierseuchenfonds zu generieren.
Aus diesen Gründen sieht der Regierungsrat keinen Änderungsbedarf gegenüber der Botschaft zur 1. Beratung und legt dem Grossen Rat die Botschaft zur 2. Beratung inhaltlich unverändert vor.
Botschaft 21.89