Bulletin zur Regierungsratssitzung
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Botschaft zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes unverändert verabschiedet und dem Grossen Rat zur 2. Beratung unterbreitet. Das kantonale Landwirtschaftsgesetz (LwG AG) wurde im Jahr 2011 neu gefasst. Mit der geplanten Teilrevision wird das Gesetz einerseits an die Agrarpolitik des Bundes angepasst. Andererseits wird die gesetzliche Grundlage für Vereinfachungen im Bereich der Strukturverbesserungen sowie für den Betrieb des elektronischen Informationssystems geschaffen. In die Vorlage aufgenommen wurde auch eine Erleichterung beim Bau von Bewässerungsanlagen, wie dies in der Anhörung vom Frühjahr 2017 mehrfach verlangt wurde. Neu sollen sich die Gemeinden freiwillig an gemeinschaftlichen Bewässerungsanlagen beteiligen können. Der nachhaltig produzierenden Land- und Ernährungswirtschaft im Aargau wird damit ein Instrument zur Verfügung gestellt, um auf zukünftige Klimaveränderungen reagieren zu können.
In der ersten Beratung vom 7. November 2017 stimmte der Grosse Rat der Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes einstimmig zu. Aus diesem Grund unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat die Vorlage unverändert zur 2. Beratung.
Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 18.80