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Bulletin zur Regierungsratssitzung :
Teilrevision des Gemeindegesetzes

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Teilrevision des Gemeindegesetzes für die 2. Beratung im Grossen Rat verabschiedet. Die Vorlage entspricht weitgehend derjenigen der 1. Beratung. Die Bestimmungen über die Aufgaben der Finanzkommission und über den Vermögensschutz sowie die Geldverkehrsrevision sind angepasst worden.

Der Finanzkommission wird es weiterhin ermöglicht, die Stellungnahme zum Budget mündlich an der Gemeindeversammlung abzugeben. Beim Vermögensschutz bleibt es bei der bisherigen Lösung. Verlangt wird nicht mehr eine jährliche, sondern eine periodische Durchführung unangemeldeter Revisionen bei jenen Personen, die Geld verwalten.

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Unterlagen zur Botschaft : Geschäfts-Nr. GR. 17.323

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