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Bulletin zur Regierungsratsitzung :
Kantonale Abfallplanung 2015: Definitive Fassung erst nach Beschlüssen auf Bundesebene

Die öffentliche Anhörung zur kantonalen Abfallplanung 2015 dauerte vom 1. Februar bis am 30. April 2015. Die Auswertung hat ergeben, dass alle vorgeschlagenen Handlungsfelder von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden als "überzeugt positiv" beurteilt werden. Entsprechend müssen aufgrund der Anhörung nur wenige Änderungen im Bericht zur kantonalen Abfallplanung vorgenommen werden. Die politischen Parteien plädieren aber mehrheitlich dafür, dass mit der Verabschiedung der kantonalen Abfallplanung abgewartet wird, bis die definitive Fassung der revidierten Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) auf Bundesebene bekannt ist. Damit können die Vorgaben der TVA in den Bericht einfliessen. Nach heutiger Terminplanung des Bundes ist die Verabschiedung der Revision durch den Bundesrat im November dieses Jahres vorgesehen. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, die Ausarbeitung der definitiven Fassung der kantonalen Abfallplanung 2015 zurückzustellen.

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