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Brugg und Umiken wollen zusammen gehen :
Kommission AVW einstimmig für Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken zur Einwohnergemeinde Brugg

Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, den Zusammenschluss der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinden Brugg und Umiken zur Einwohnergemeinde Brugg auf den 1. Januar 2010 zu genehmigen.

Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein des Vorstehers des Departements DVI Kurt Wernli und von Dr. Walter Mischler, Chef Gemeindeabteilung DVI, am 15. Januar 2009 die Botschaft zum Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Brugg und Umiken zur Einwohnergemeinde Brugg auf den 1. Januar 2010 beraten und den Antrag einstimmig zu Handen des Grossen Rates genehmigt.

Der Zusammenschluss der beiden Gemeinden wurde von diesen auf freiwilliger Basis sorgfältig vorbereitet. Eine von der Zürcher Hochschule Winterthur im Auftrag der beiden Gemeinden verfasste Fusionsanalyse empfahl den beiden finanziell attraktiven Gemeinden, die seit 2006 eingeleiteten Schritte zum Zusammenschluss weiterzuführen. Für Umiken hätte die Möglichkeit bestanden, wie bereits zuvor zusätzliche Dienstleistungen von Brugg einzukaufen. Dem Gemeinderat Umiken erschien es jedoch konsequenter, die kommunale Aufgabenerfüllung durch einen Zusammenschluss mit der Stadt Brugg langfristig sicherzustellen. Durch die zurzeit gesunde Finanzlage ist Umiken heute für Brugg eine attraktive Partnerin.

Es wurde ein Vertrag ausgearbeitet, der wichtige Einzelheiten und die Übergangsbestimmungen regelt. An den gleichzeitig durchgeführten Urnenabstimmungen vom 28. September 2008 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Brugg (bei einer Stimmbeteiligung von 34,7 Prozent) dem Zusammenschluss mit 1748 Ja- gegen 224 Nein-Stimmen und diejenigen von Umiken (bei einer Stimmbeteiligung von 51,8 Prozent) mit 330 Ja- gegen 55 Nein-Stimmen zugestimmt. Für den Kanton und den Grossen Rat besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf für diesen Zusammenschluss.Die vereinigte Gemeinde Brugg verfügt, gerechnet auf der Basis der Schlussbilanz 2007, über ein Nettovermögen von 42,6 Millionen Franken (Brugg: Nettovermögen 44,5 Millionen Franken, Umiken: Nettoschuld 1,9 Millionen Franken) oder rund 4200 Franken je Einwohnerin und Einwohner. Die Ausrichtung eines Verschuldungsausgleichs gemäss § 4a des Dekrets über den Finanz- und Lastenausgleich (FLAD) vom 29. Mai 1984 fällt aufgrund der günstigen finanziellen Perspektiven der vereinigten Gemeinde ausser Betracht.

Die Abstimmungen betreffend den Gemeindezusammenschluss erfolgten in der vollzählig anwesenden Kommission AVW einstimmig.

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