Borkenkäferschäden - was tun?
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Gemeinsame Strategie - verschiedene Aufgaben
Die Borkenkäfer werden voraussichtlich auch diesen Sommer in Massen auftreten und Schäden anrichten. Auf Grund der ausserordentlichen Heftigkeit des Borkenkäferbefalls und der gesammelten Erfahrungen im Jahr 2001 hat das Finanzdepartement, gemeinsam mit dem Waldwirtschaftsverband und dem Försterverband, für die nächsten Jahre zusätzliche Massnahmen vorbereitet.
In den "Lothar"-Sturmschadengebieten der Schweiz vermehren sich Borkenkäfer zurzeit in Massen - so stark wie noch nie in den letzten 200 Jahren. Fachleute schätzen, dass in diesem Jahr die Zwangsnutzungen von Borkenkäferholz ihren Höhepunkt erreichen, aber je nach Entwicklung der Borkenkäfervermehrung auch im nächsten Jahr noch sehr hoch ausfallen.
Über die Strategie zur Eindämmung weiterer Borkenkäferschäden besteht Einigkeit. Die einzige wirksame und verhältnismässige Bekämpfungsmassnahme besteht darin, frisch befallene Fichten zu fällen und aus dem Wald zu entfernen bevor die Entwicklung der Käfer abgeschlossen ist. Geschieht dies nicht rechtzeitig, kann sich der Käfer sehr rasch weiter ausbreiten. Vom Borkenkäfer befallene Fichten sterben ab und lassen sich nur noch zu sehr tiefen Preisen verkaufen. Ohne Gegenmassnahmen sind eine grossflächige Zerstörung bzw. Destabilisierung von fichtenreichen Waldbeständen sowie massive Wertverluste in einer bereits äusserst angespannten finanziellen Situation der Forstbetriebe zu befürchten.
Die Bekämpfungsmassnahmen liegen im eigenen Interesse und in der Verantwortung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Unterstützt werden Sie dabei wie folgt:
- Die Revierförster sorgen auch im Privatwald mit einer intensivierten Überwachung der gefährdeten Waldbestände für ein rechtzeitiges Erkennen frisch befallener Bäume. Diese ausserordentlichen Überwachungsaufgaben werden von Bund und Kanton mit pauschalen Beiträgen abgegolten.
- Käferholz, das nicht vor dem Ausfliegen der Käfer aus dem Wald abgeführt werden kann, muss entrindet werden. Entrindetes Käferholz bleibt zudem länger ohne zusätzliche Qualitätseinbussen lagerbar, was zur Entlastung des Holzmarktes beitragen kann. Die Entrindung wird mit einem pauschalen Beitrag von 12 Fr./m3 unterstützt.
- Der Waldwirtschaftsverband erbringt für die betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton Dienstleistungen im Bereich Holzverkauf und Holztransport.
Sofern der Grosse Rat die zusätzlich benötigten Mittel beschliesst, sind später auch Beiträge an die Wiederbewaldung der neuen Schadenflächen vorgesehen. Der Mittelbedarf hängt von der weiteren Borkenkäferentwicklung ab. Diese wiederum hängt von der Witterung und der Wirksamkeit der Bekämpfungsmassnahmen ab.