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Bewilligung für Zwischenlager :
Strenge Auflagen

Zur Betriebsbewilligung für das zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen hat der Regierungsrat zuhanden des Bundes unter Vorbehalt strenger Auflagen positiv Stellung genommen.

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Aargau eingeladen, zur Betriebsbewilligung für ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle Stellung zu beziehen. Das Zwischenlager schliesst eine Konditionierungsanlage sowie eine Verbrennungs- und Schmelzanlage ein. Nach ausgedehnter und sorgfältiger Prüfung aufgrund der Gutachten der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und der Eidgenössichen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) hat die Aargauer Regierung, unter Vorbehalt strenger Auflagen, einer Betriebsbewilligung zugestimmt. In die Entscheidungsgrundlagen des Bundes soll auch der Bericht der deutsch/schweizerischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (DSK) einbezogen werden.

Für den konventionellen Teil der Verbrennungsanlage erlässt die Abteilung für Umweltschutz Vorschriften. Verlangt wird eine permanente Überwachung der Anlage mit Berichterstattung an den Gemeinderat Würenlingen und die Abteilung Umweltschutz des Baudepartements. Die in der Luftreinhalte-Verordnung für Sonderabfallverbrennungsanlagen festgelegten Emissionsgrenzwerte gelten auch für diese Anlage. Zu deren Betrieb sind ebenfalls Vorschriften erlassen worden.

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