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Berufliche Vorsorge vor Veränderungen :
Konsultationsverfahren zu APK-Eckwerten gestartet

Der Regierungsrat hat Vorschläge für die Eckwerte der beruflichen Vorsorge, die in einem neuen Dekret über die Aargauische Pensionskasse (APK) festzulegen sind, verabschiedet. Vor dem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren konsultiert der Regierungsrat in den nächsten Wochen die Hauptbetroffenen und Hauptbeteiligten zu den Vorschlägen.

Seit einiger Zeit sind Bestrebungen zur Schaffung eines neuen Dekrets über die Aargauische Pensionskasse APK im Gange. Der Regierungsrat hat sich intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt und für die Themenkreise Leistungsprimat/Beitragspri-mat, Altersleistungen, Pensionsalter, Beiträge, Besitzstandsregelung sowie für die Frage der Ausfinanzierung der Deckungslücke Eckwert-Vorschläge verabschiedet.

Vor der Einleitung des ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens möchte er die Hauptbetroffenen und Hauptbeteiligten zu diesen Vorschlägen konsultieren. Bei der APK sind neben dem Personal des Kantons Aargau auch die Angestellten zahlreicher Gemeinden und weiterer Institutionen versichert. In den nächsten Wochen werden deshalb mit den Personalverbänden, den politischen Parteien sowie den Gemeinden und Institutionen, welche der Aargauischen Pensionskasse angeschlossen sind, Konsultationsveranstaltungen durchgeführt.

Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens wird das Finanzdepartement die Vorschläge auswerten und einen Dekretsentwurf erarbeiten. Dieser soll im Sommer vom Regierungsrat beraten und danach in die ordentliche Vernehmlassung geschickt werden. Die konkreten Eckwerte des neuen Dekretes werden zu jenem Zeitpunkt vorgestellt.

  • Regierungsrat