Begehren abgewiesen
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Holzschlag an der Suhre und Sondierungen können fortgesetzt werden
Das Verwaltungsgericht hat das Begehren von Anwalt Markus Siegrist, wonach die vom Baudepartement an der Suhre in Angriff genommenen Holzschlag- und Sondierungsarbeiten sofort einzustellen seien, abgewiesen.
Am 19. Februar 2004 hatte das Baudepartement als Vorbereitung auf den Bau der Suhrebrücke, welche einen Teil des Projekts "Neue Staffeleggstrasse" darstellt, mit Holzschlag- und Sondierungsarbeiten im Gebiet Telli Aarau begonnen. Die Arbeiten waren auf diesen Zeitpunkt hin angesetzt worden, damit das Holz nicht im Saft gefällt werden muss und nachher besser verwendet werden kann. Anwalt Markus Siegrist stellte in der Folge beim Aargauer Verwaltungsgericht das Begehren, dem Baudepartement bzw. dem Regierungsrat unverzüglich jegliche Bau- und Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Bau der Neuen Staffeleggstrasse zu verbieten. Dies vor dem Hintergrund seines bei der gleichen Instanz hängigen Beschwerdeverfahrens in Sachen Baubewilligung Neue Staffeleggstrasse.
Das Verwaltungsgericht hat nun dem Begehren von Anwalt Siegrist nicht stattgegeben. Es sieht keinen direkten oder engen zeitlichen Zusammenhang des Holzschlags und der Sondierungsarbeiten mit dem eigentlichen Bauvorhaben. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht einen Hauptentscheid im hängigen Beschwerdeverfahren Baubewilligung "Neue Staffeleggstrasse" bis spätestens Ende Mai 2004 angekündigt.