Bankkundengeheimnis soll gewährleistet sein
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Kommission befürwortet Standesinitiative
Die nichtständige grossrätliche Kommission befürwortet die Einreichung einer Standesinitiative des Kantons Aargau zum Thema Bankkundengeheimnis.
Mit deutlichem Mehr (9 zu 5 Stimmen) hat die Kommission beschlossen, dem Antrag der SVP betreffend Einreichung einer Standesinitiative "Bankkundengeheimnis" zu folgen.
Die Standesinitiative verlangt, Art 13 der Bundesverfassung (Schutz der Privatsphäre ) um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen, mit folgendem Wortlaut: "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet."
Die Befürworter sind besorgt um die drohende Schwächung des Arbeits- und Bankenplatzes Schweiz, wovon auch die staatseigene Kantonalbank mit ihren über 200 000 Kunden betroffen ist. Sie sind der Meinung, dass eine Verankerung des Bankkundengeheimisses der Erhaltung oder Stärkung der Privatsphäre dienlich ist. Nicht zuletzt sind sie an einer öffentlich geführten Diskussion zu diesem Thema interessiert.
Die Gegner der Vorlage argumentieren mit der fehlenden Betroffenheit des Standes Aargau, die die Lancierung der Initiative rechtfertigen würde sowie mit juristischen Bedenken, das Bankkundengeheimis auf Verfassungsebene zu verankern. Zudem wird das Bankkundengeheimnis in der jetzigen Form und Prägung als einseitig in Frage gestellt.
Die Vorlage wird der aargauischen Regierung vor der Behandlung im Grossen Rat zur Stellungnahme unterbreitet.