Ausweiskarten für Reisende mit einer Behinderung
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Ausweiskarten 2017–2020 ab sofort bestellen
Alle behinderten Personen, die bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf eine Begleitperson angewiesen und im Kanton Aargau wohnhaft sind, können unentgeltlich eine "Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung" beziehen. Ab 10. Oktober 2016 können die neuen Ausweiskarten 2017–2020 bestellt werden.
Die Ausweiskarte berechtigt behinderte Personen, zusammen mit einer Begleitperson auf vielen Strecken schweizerischer Transportunternehmungen mit einer einzigen gültigen Fahrkarte zu reisen. Blinde Personen dürfen zusätzlich zu einer Begleitperson ihren Führhund mitnehmen.
Die Ausweiskarten 2013–2016 verlieren per 31. Dezember 2016 ihre Gültigkeit. Die neuen Ausweiskarten 2017–2020 können ab dem 10. Oktober 2016 beim Departement Bildung, Kultur und Sport bestellt werden. Es braucht dazu ein neues Passfoto und ein "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung". Wenn es sich um eine Verlängerung der Ausweisperiode handelt und das Attest noch gültig ist, muss nur ein Passfoto mit Name, Adresse und Geburtsdatum eingesandt werden.
Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen: Departement Bildung, Kultur und Sport, Empfang, Bachstrasse 15, 5001 Aarau. Das offizielle Formular "Ärztliches Attest für Reisende mit einer Behinderung" kann auf der Webseite www.ag.ch/shw heruntergeladen oder telefonisch unter 062 835 22 22 bestellt werden. Unter diesen Telefonnummern können auch weitere Informationen eingeholt werden.