Ausbildungsdefizit und Erwerbslosigkeit als Risikofaktoren
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Die Sozialhilfestatistik 2005 im Aargau
Im Jahr 2005 wurden im Kanton Aargau 10'576 Personen oder 1,9 % der Bevölkerung mit Sozialhilfe unterstützt. Dabei sind junge Erwachsene, Alleinlebende und Alleinerziehende besonders oft auf Unterstützung angewiesen. Fehlende berufliche Qualifikation und Erwerbslosigkeit sind wichtige Ursachen.
Mit den vorliegenden Erhebungen des Bundesamtes für Statistik verfügt der Kanton Aargau erstmals über eine Ganzjahreserhebung für das Jahr 2005 in allen Gemeinden. Im Jahr 2004 wurden die Daten erstmals nach der gleichen Erhebungsmethode erhoben, allerdings erst ab Juni 2004. Aus diesem Grund ist ein Vergleich nur beschränkt möglich.
Obwohl die Wirtschaft wieder mehr Personal einstellte, hat sich die Zahl der Sozialhilfebeziehenden erneut erhöht.
Erwerbslosigkeit stellt denn auch ein Hauptgrund dar, der in die Abhängigkeit von Sozialhilfe führt. Die jungen Erwachsenen und Alleinlebende sind dabei bei den Sozialhilfebeziehenden überdurchschnittlich oft arbeitslos. Eine Berufsausbildung fehlt bei jedem zweiten Schweizer und bei zwei von drei Ausländern in der Sozialhilfe. Bei den jungen Sozialhilfeempfänger/-innen zwischen 18 und 25 Jahren sind es gar 70 %, die keine Berufsausbildung mitbringen.
Von den unterstützten Personen sind knapp 54 % schweizerischer und gut 46 % ausländischer Nationalität. Damit ist die Quote der unterstützten Ausländer mehr als doppelt so hoch wie jene der Schweizer, was auch mit der tendenziell schwächeren beruflichen Qualifikation jener Gruppe zu tun hat.
Die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik zeigen auch auf, dass 7 von 10 Sozialhilfefälle innerhalb eines Jahres wieder abgeschlossen werden und nur jeder achte Fall mehr als zwei Jahre Sozialhilfe bezieht. Eine verbesserte Erwerbssituation sowie die Übernahme der Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen - meist Sozialversicherungen - sind in knapp zwei Dritteln der Fälle die Gründe für die Ablösung der Sozialhilfe.
3'880 Personen erhielten Alimente bevorschusst, die der zahlungspflichtige Elternteil nicht oder nicht termingerecht geleistet hat.