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Aufhebung der Bienensperre :
Entwarnung im Gebiet um Auenstein AG

Der Bieneninspektor stellte Mitte Juli 2005 bei einem Bienenvolk in der Gemeinde Auenstein die bösartige Faulbrut der Bienen fest. Dabei handelt es sich um eine ansteckende Seuche, die für den Menschen ungefährlich ist, unter den Bienenvölkern aber grossen Schaden verursachen kann.

Das Kantonale Veterinäramt teilt mit, dass alle Kontrollen in Zusammenhang mit dem Auftreten der bösartigen Faulbrut in Auenstein mit negativem Ergebnis verliefen. Das am 15. Juli 2005 verhängte Verbot, wonach aus dem betroffenen Bienenstand sowie in einem Umkreis von 2 km um Auenstein keine Bienenvölker mehr verstellt werden durften, wurde gestern, 15. August 2005, aufgehoben.

  • Departement Gesundheit und Soziales