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Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
Weitere Vorarbeiten durch das Leitungsorgan

In einer paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation leisten die Vertreter von Kanton und Gemeinden in enger Zusammenarbeit die Vorarbeiten für eine Aufgabe-reform zwischen Kanton und Gemeinden. Damit soll eine effizientere Aufgabenerfüllung und eine veränderte Aufteilung der Aufgaben erreicht werden. Sie ist langfristig konzipiert und steht nicht in direktem Zusammenhang mit den Sparbemühungen im Rahmen des Finanzpakets 1998. Ab Herbst 1998 erfolgt erstmals eine breitere Information.

Seit zwei Jahren laufen die Vorarbeiten für eine Auf-gabenreform auf der Ebene Kanton - Gemeinden. Ein aus Vertretern des Kantons und der Gemeinden zusammengesetztes Leitungsorgan bearbeitet zurzeit einen ersten Zwischenbericht, in welchem mögliche Massnahmen aufgelistet sind. Es wird praktisch das gesamte Aufgabenspektrum überprüft. Schwerpunkte bilden Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik, öffentliche Sicherheit, Verkehrsinfrastrukturen, Gewässer und Vermessungswesen.

Eine neue Verteilung der Aufgaben soll begleitet wer-den durch Verbesserungen im Bereich der Instrumente und der Organisation, namentlich zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sowie zwischen Kanton und Gemeinden. Wichtige Eckpfeiler bilden die Überprüfung der Mechanismen des Finanzausgleichs und des Lastenausgleichs.

Nach dem Willen des Regierungsrates und der Ge-meindeammännerkonferenz bildet die Aufgabenteilung ein längerfristiges Projekt. Hauptanliegen sind eine sinnvolle Verteilung der Aufgaben, eine Verbesserung der Effizienz bei der Aufgabenerfüllung sowie ein besseres Zusammenfallen zwischen sachlicher und finanzieller Verantwortung. Von den dadurch erzielten Vorteilen sollen Kanton und Gemeinden in gleichem Masse profitieren.

Das Projekt steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Finanzpaket 1998. Es handelt sich um ein langfristig orientiertes Instrument, welches staatspolitisch orientiert ist, aber auch der Stabilisierung des Finanzhaushaltes dient. Es darf mit dieser Gesamt-reform keine einseitige Verschiebung von Lasten zu den Gemeinden oder zum Kanton stattfinden, sondern die Bilanz soll ausgeglichen sein. Auch unter den Gemeinden selber ist der richtige Ausgleich zu schaffen, und in diesem Zusammenhang werden im Rahmen der weiteren Arbeiten der heutige Finanz- und Lastenausgleich auf ihre Effizienz hin zu überprüfen sein.

Zurzeit werden die vorhandenen Unterlagen in den Vorständen der Gemeindeverbände, im Regierungsrat und in den kantonalen Departementen einer ersten Überprüfung unterzogen. Aufgrund der ersten Rückmeldungen wird das Leitungsorgan im Herbst 1998 erste Weichen stellen und das weitere Vorgehen festlegen. In diesem Zeitpunkt wird eine breite Information für alle Gemeinden und für die breitere Öffentlichkeit stattfinden. Im Anschluss daran wird voraussichtlich das eigentliche Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinden sowie den Parteien und Verbänden durchgeführt.

Mitglieder Leitungsausschuss Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden

Regierungsrat S. Bircher, Vorsteher Departement des Innern (Leitung), 5001 Aarau
Landammann Dr. U. Siegrist, Vorsteher Finanzdepartement, 5004 Aarau
Dr. M. Guignard, Stadtammann, 5001 Aarau
H. Hagenbuch, Gemeindeammann, 8917 Oberlunkhofen
R. Würgler, Gemeindeammann, 5728 Gontenschwil
H. Schmid, Präsident Gemeindeschreiberverband, 5070 Frick
K. Hunn, Finanzverwalter, 5401 Baden
Dr. W. Mischler, Chef Gemeindeabteilung, 5001 Aarau
P. Reimann, Chef Finanzverwaltung, 5001 Aarau

Leiter Arbeitsgruppe Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden

Dr. M. Bieri, Beauftragter für Aufgabenteilung

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