Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Auen sind ein Wahrzeichen des Aargaus :
Broschüre informiert über Bedeutung

Der Kanton Aargau schafft über einen Zeitraum von 20 Jahren einen Auenschutzpark; so sieht es die Kantonsverfassung vor. Eine Broschüre über den "Auenschutzpark Aargau" informiert über die Bedeutung der Auen. Fazit: Auen sind ein Wahrzeichen des Aargaus, das es zu pflegen gilt.

Der Auenschutzpark Aargau vernetzt die noch vorhandenen Überreste der ehemals grossflächigen Auenlandschaften entlang Aare, Reuss, Limmat und Rhein. Dadurch entsteht auf mehr als 14 Quadratkilometern ein sichtbares und erlebbares Stück funktionierende Natur, zweckmässig integriert in die gewachsene Umgebung des Wirtschaft- und Wohnkantons Aargau. Das Baudepartement erfüllt damit den Volkswillen, der 1993 zur Aufnahme des Auenschutzparkes in die Kantonsverfassung geführt hat. Vor rund einem Jahr genehmigte der Grosse Rat ein Sachprogramm mit dem Auftrag, diese Verfassungsbestimmung in die Praxis umzusetzen.

Die gesamte Fläche der zukünftigen Auengebiete ist in neun Teilgebiete aufgeteilt. Für diese Gebiete sind die Entwicklungsvorstellungen aufzuzeigen. Begleitgruppen mit Vertretern und Betroffenen aus den einzelnen Regionen werden diese Arbeiten von Beginn an begleiten.

Lokale bis landesübergreifende Programme des Kantons sind im Rahmen des Auenschutzparks umzusetzen: das Wasserschlossdekret, das Schutzdekret Klingnauer Stausee, das interkantonale Konzept "Renaturierung Aare" wie auch das internationale Programm "Rhein 2000".

Die Information über den Auenschutzpark Aargau ist wichtig. Eine spezielle Broschüre mit Sachinformationen, persönlichen Stellungnahmen von Betroffenen, Angaben über die geplanten Massnahmen, aber auch mit attraktiven Naturbildern gibt eine Vorstellung davon, was in den Flusslandschaften des Aargau entstehen soll. Hinweistafeln mit dem Logo "Auen gehören zum Aargau" informieren im Feld über Projekt und Hintergründe.

Die Broschüre "Auenschutzpark Aargau - ein dynamischer Lebensraum für Natur und Mensch" kann gratis bezogen werden bei der Abteilung Landschaft und Gewässer des Aargauischen Baudepartements, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Tel. 062/835 34 50, Fax 062/835 34 59, E-Mail markus.zumsteg@ag.ch .

  • Staatskanzlei