Auch zukünftig markt- und branchenübliche Löhne
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Bedenken der Gewerkschaften im Zusammenhang mit dem Busbetrieb Wiggertal sind unbegründet
Der Regionalverband Wiggertal - Suhrental (RVWS) und das Baudepartement des Kantons Aargau als federführende Besteller für die Busleistungen in der Region Zofingen, halten fest, dass das Lohnniveau auch bei einem Wechsel des Betreibers orts- und branchenüblichen Bedingungen entspricht.
Die von den Gewerkschaften sowie den Angestellten des Busbetriebs Wiggertal aufgestellte Behauptung, der Betreiberwechsel in der Region Wiggertal sei mit massiven Lohneinbussen bei den Chauffeuren verbunden, ist haltlos.
Im Rahmen der Beurteilung der Offerten wurden durch die Besteller auch die Löhne der Chauffeure analysiert. Neben den Vorgaben in der Ausschreibung zum Mindestlohn wurden auch die Durchschnittslöhne der Anbieter mit orts- und branchenüblichen Konditionen verglichen. Dabei liegen die Durchschnittslöhne der Arbeitsgemeinschaft SBB AG/BDWM Transport AG, welche den Zuschlag erhalten hat, leicht über dem vergleichbaren Durchschnittslohn welche der Rahmen-GAV des Kantons Bern und der Bus-GAV des Kantons Solothurn vorsehen. Aussagen zu individuellen Löhnen einzelner Chauffeure sind jedoch nicht möglich.
Die Annahmen der Gewerkschaften, welche den Lohnberechnungen zugrunde gelegt wurden, sind aus Sicht des RVWS und des Kantons nicht plausibel. Ein direkter Rückschluss von den rund CHF 800'000 pro Jahr tieferen Abgeltungen der SBB AG/BDWM Transport AG gegenüber der Offerte des heutigen Betreibers PostAuto Aargau AG auf die Lohnkosten ist nicht möglich. Einerseits setzen sich die Abgeltungen neben den Kosten auch aus Erträgen zusammen, andererseits bestimmen neben den Löhnen auch Faktoren wie Marketing, Unterhalts- und Overhead-Kosten, Betriebskonzepte oder Nutzung von Synergiepotentialen den Offertpreis.