Anwaltsprüfung teilweise neu geregelt
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Revision der Anwaltsverordnung beschlossen
Auf Antrag der Anwaltskommission hat der Regierungsrat den Ablauf und teilweise den Inhalt der Anwaltsprüfung neu geregelt. Die vom Anwaltsverband vorgeschlagene Einführung eines obligatorischen Anwaltspraktikums hat er abgelehnt.
Der Regierungsrat hat die von der Anwaltskommission vorgeschlagenen organisatorischen und inhaltlichen Änderungen der Anwaltsverordnung als sinnvoll und die angeführten Begründungen als sachlich richtig erachtet. Er hat deshalb der entsprechenden Änderung der Anwaltsverordnung zugestimmt.
Mit der Teilrevision der Anwaltsverordnung werden die anwaltliche Tätigkeit verstärkt berücksichtigt und die mündliche Prüfung aufgewertet, da für das Bestehen der Anwaltsprüfung das Resultat sowohl des schriftlichen wie auch des mündlichen Prüfungsteils genügend sein muss.
Das vom Anwaltsverband vorgeschlagene Praktikum von 6 Monaten in einer Anwaltskanzlei als zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltsprüfung hat der Regierungsrat wie bereits 2005 abgelehnt. Ein solches Praktikum würde zwar einen ersten Einblick in die vielfältige Anwaltstätigkeit ermöglichen. Es würde jedoch im Vergleich zu anderen Praktika bei den Gerichten oder in der Verwaltung nicht wesentlich bessere Voraussetzungen für die Ausübung des Anwaltsberufs schaffen.
Für die Zulassung zur Anwaltsprüfung muss deshalb weiterhin ein Praktikum von gesamthaft 1 Jahr in einer Anwaltskanzlei oder bei einer Gerichts- bzw. Verwaltungsbehörde absolviert werden, davon mindestens 6 Monate bei einem aargauischen Gericht oder einem im Kanton Aargau registrierten Anwalt.
Die Anzahl der Teilnehmenden an Anwaltsprüfungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit dem künftigen Prüfungsprozedere kann die Anwaltskommission die Prüfungen mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen bewältigen.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft, damit die Anwaltsprüfungen erstmals im Herbst 2009 nach dem geänderten Modus durchgeführt werden können.