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Anmeldetermin für kantonale Ausbildungsbeiträge :
Erziehungsdepartement des Kantons Aargau

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen des Kantons Aargau mit Schulbeginn im Spätsommer, die für das Schuljahr 1997/98 noch keine Anmeldung für Stipendien und Darlehen eingereicht haben, können für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens 15. März 1998 bei ihrem Schulsekretariat eine Anmeldung einreichen.

Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen des Kantons Aargau mit Schulbeginn im Spätsommer, die für das Schuljahr 1997/98 noch keine Anmeldung für Stipendien und Darlehen eingereicht haben, können für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens 15. März 1998 bei ihrem Schulsekretariat eine Anmeldung einreichen. Dort sind auch die dafür notwendigen Formulare zu beziehen. Dieser Anmeldetermin hat Bedeutung für die Absolventinnen und Absolventen der aargauischen Mittelschulen, der aargauischen Lehrerbildungsanstalten (HPL Zofingen, Seminar Brugg, Didaktikum), der Schule für Berufsbildung Aarau und der landwirtschaftlichen Jahresschule Liebegg.

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht in der Lage sind, für die Ausbildungskosten aufzukommen, Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Für die Zusprechung von Ausbildungsbeiträgen sind massgebend: Das Einkommen und Vermögen der Eltern, die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildung, sowie die eigenen Ausbildungskosten. Weitere Auskunft erteilt:

Zentralstelle für Ausbildungsförderung im Erziehungsdepartement, Laurenzen-vorstadt 19, 5000 Aarau, 062 835 22 70 und 062 835 22 72.Weitere Auskünfte für Medienschaffende:
Dr. Ingrid Zwimpfer, Zentralstelle für Ausbildungsförderung ED,
Laurenzenvorstadt 19, 5000 Aarau, 062 835 22 71

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