Amtsgeheimnis verletzt
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Steueramt eröffnet Untersuchung
Anzeige wegen Verletzung des Amts- und Steuergeheimnisses: Das Steueramt des Kantons Aargau will wissen, wer dem Sonntagsblick Steuerdaten von Thomas Pfisterer widerrechtlich zugespielt hat.
Steueramtschef Hans Zbinden erstattet Anzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des gesetzlich geschützten Amts- und Steuergeheimnisses. Eine noch unbekannte Person hat dem Sonntagsblick Steuerdaten von Landammann Dr. Thomas Pfisterer zugespielt. Es geht um 2 Entscheide der Steuerkommission Aarau zu Gunsten von Thomas Pfisterer:
. Der erste Fall betrifft einen Entscheid der Steuerkommission Aarau aus dem Jahr 1995 betreffend Steuerveranlagung 91/92. 1991 wechselte Thomas Pfisterer vom Bundesgericht in den Regierungsrat. Als Regierungsrat verdiente er weniger; die Differenz wurde vom Bundesgericht in Form einer Rente ausgezahlt. Die Steuerbehörde eröffnete wegen dieser Rente eine Zwischenveranlagung und schätzte das Einkommen von Thomas Pfisterer um rund 50'000 Franken höher ein. Weil das Gesamteinkommen in Wirklichkeit aber gleich geblieben war, focht Thomas Pfisterer diesen Entscheid an. Die Steuerkommission Aarau gab ihm - gestützt auf ein Rechtsgutachten des kantonalen Steueramtes - Recht.
. Der zweite Fall betrifft die Steuererklärung von Thomas Pfisterer für die Bemessungsjahre 95/96. Regierungsrat Pfisterer machte bei den abzugsberechtigten Berufsauslagen die Kosten für ein SBB-Generalabo in der Höhe von 3500 Franken geltend. Begründung: Obschon ihm als Regierungsrat auch der Staatswagen zur Verfügung stehe, benutze er so oft wie möglich den öffentlichen Verkehr. Die Steuerkommission Aarau bewilligte diesen Abzug, ebenfalls nach Rücksprache mit dem kantonalen Steueramt.
Diese Fakten unterliegen an sich - wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen - auch bei Mitgliedern des Regierungsrates dem Amts- und Steuergeheimnis. Weil sie der Sonntagsblick publik macht, hat Thomas Pfisterer den Chef des kantonalen Steueramtes nun in diesen Fällen vom Steuergeheimnis entbunden. Hans Zbinden hat so die Möglichkeit, den Medien offen Auskunft zu erteilen.