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Ablehnung Aufsichtsbeschwerde Commarmot

Aufsichtsbeschwerde vom 5. Dezember 2009 von Peter Commarmot, Präsident auto-partei.ch, Egerkingen, gegen den Regierungsrat des Kantons Aargau betreffend Zweckentfremdung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds und verantwortungslose Geldverschwendung für zwei separate Feiern von Bundespräsidentin und Nationalratspräsidentin; Ablehnung

An seiner Sitzung vom 16. März 2010 hat das Büro des Grossen Rats einstimmig beschlossen, die Aufsichtsbeschwerde vom 5. Dezember 2009 von Peter Commarmot, Präsident auto-partei.ch, Egerkingen, abzulehnen. Das Büro hat festgestellt, dass die beiden Feiern zu Ehren von Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer und Bundespräsidentin Doris Leuthard von gesamtkantonaler Bedeutung waren, zahlreiche künstlerische und kulturelle Darbietungen beinhalteten und auf ein breites Medieninteresse mit schweizweiter Ausstrahlung stiessen. Es ist unbestritten, dass das Image des Kantons mit diesen Veranstaltungen gefördert werden konnte. Die Bewilligungen der Beiträge durch den Regierungsrat erfolgten in Übereinstimmung und im Einklang mit den dafür geltenden rechtlichen Grundlagen.

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