Aargauer Regierungsrat gegen Minarettverbot
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Initiative widerspricht Aargauer Verfassung
Der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt die Minarettinitiative ab. Das Verbot von Minaretten ist ein unverhältnismässiger Eingriff in unsere Grundrechte. Die Schweiz ist ein liberaler und demokratischer Staat, der die Minderheiten und die Religionsfreiheit schützt. Ein Minarettverbot hat hier keinen Platz.
Die Minarettinitiative widerspricht kantonalem Recht. Die Aargauische Kantonsverfassung aus dem Jahr 1980 garantiert den Religionsgemeinschaften ausdrücklich die Freiheit in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes (§ 12). Ein Bauverbot für Minarette stellt deshalb einen Eingriff in ein im Kanton Aargau explizit verfassungsmässig geschütztes Recht dar. Zudem schützen sowohl die Bundesverfassung als auch die Europäische Menschenrechtskonvention die Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Rechtsgleichheit. Durch die Initiative werden diese aber gefährdet.
Das Verbot erschwert das friedliche Zusammenleben mit der muslimischen Bevölkerung und deren Integration. Zudem greift die Initiative in die Kompetenzen der Kantone und der Gemeinden ein. Die Kantone regeln das Verhältnis zwischen Kirche und Staat, die Gemeinden legen die Bauordnungen fest nicht der Bund.