Aargau unterstreicht Anspruch auf neues Bundesgericht
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Neue Eingabe an den Bund für den Standort Aarau
Der Regierungsrat erhebt Anspruch auf das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesstrafgericht. Die Kantonshauptstadt Aarau bietet die besten Voraussetzungen als Standort für die beiden Gerichte.
Der Aargauer Regierungsrat hat in einem Schreiben an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) die Qualitäten des Standorts Aarau für die beiden neuen Bundesgerichte bekräftigt. Gleichzeitig hat er darauf hingewiesen, dass bisher keine bedeutende Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Bundes im Aargau angesiedelt ist. Zudem trage der Kanton im Bereich der Versorgung des Landes (Kernkraftanlagen, Nationalstrassen, Bahnprojekte) überdurchschnittlich grosse Lasten. Der Aargau und die Stadt Aarau müssten deshalb bei der Zuteilung der beiden neuen Gerichte des Bundes berücksichtigt werden.
Im Herbst 2000 hat sich der Aargau auf Einladung des EJPD für das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesstrafgericht beworben. Als mögliche Standorte hat der Regierungsrat Grundstücke in Aarau, Baden, Brugg/Windisch und Lenzburg vorgeschlagen.
Im Januar 2001 hat der Bundesrat Aarau zusammen mit St. Gallen, Fribourg und Solothurn/Olten in die engere Standortevaluation einbezogen. Für den Entscheid zwischen den verschiedenen Varianten im Aargau war die Stellung von Aarau als Kantonshauptstadt massgebend. Am 3. Juli 2001 hat der Bundesrat Fribourg als Sitz für das Bundesverwaltungsgericht bestimmt und für das Bundesstrafgericht weitere Abklärungen unter Einbezug des Kantons Tessin beschlossen.
Der Regierungsrat verlangt, dass der Bundesrat auf den Entscheid betreffend Fribourg zurückkommt. Dieser Standort widerspreche der Notwendigkeit einer besseren gesamtschweizerischen Verteilung der bedeutenden Bundesinstitutionen. Zudem erfülle er das wichtige Kriterium der optimalen Erreichbarkeit aus allen Landesteilen deutlich schlechter als Aarau.
In seiner Eingabe an das EJPD weist der Regierungsrat auf weitere entscheidende Vorteile des Standorts Aarau hin: Nähe zu vier Universitäten mit juristischen Fakultäten, grosses Rekrutierungsgebiet für das Personal der Gerichte (v.a. für Juristinnen und Juristen), drei hochwertige Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs (neue Bahnhofüberbauung, Lindenhofareal, Freiverladeareal) sowie Unterstützung des Bundes durch Kanton und Stadt beim Aufbau der Gerichte.
Die zwei neuen Gerichtsbehörden (Vorinstanzen des Bundesgerichts) sind im Rahmen der Justizreform auf Bundesebene vorgesehen: das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten und das Bundesstrafgericht für die erstinstanzliche Beurteilung von Straffällen, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist.