Aargau setzt einmaliges Vorhaben um
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Das Sachprogramm "Auenschutzpark Aargau" kommt vor den Grossen Rat
Im Aargau soll bis im Jahr 2013 ein Auenschutzpark für gefährdete Pflanzen und Tiere entstehen. So hat es das Stimmvolk 1993 beschlossen. Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat nun einen Realisierungsplan für die nächsten 15 Jahre vor.
"Der Auenschutzpark Aargau erhält und schafft grossräumige und vernetzte Fluss- und Auenlebensräume für Pflanzen, Tiere und Menschen". So lautet einer der zentralen Leitsätze im Sachprogramm, welches der Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedet hat. Die Regierung zeigt auf, wie sie den in der Volksabstimmung vom 6. Juni 1993 angenommenen Verfassungsauftrag zur Schaffung eines Auenschutzparkes umsetzen will. Dieser soll gemäss Auftrag auf einem Prozent der Kantonsfläche innerhalb einer Frist von 20 Jahren geschaffen werden. Gleichzeitig kann damit die Verpflichtung des Kantons aus der Auenschutzverordung des Bundes eingelöst werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für einen Leistungsauftrag bis ins Jahr 2003 einen Verpflichtungskredit von 17,9 Millionen Franken. Davon hat der Kanton knapp zwei Drittel selber zu tragen. Der Auenschutzpark Aargau basiert auf den im Richtplan bezeichneten Auengebieten. Das Sachprogramm baut auf die bisherigen Leistungen im Auenschutz auf (zum Beispiel am Klingnauer Stausee, im Wasserschloss und im Reusstal) sowie auf Vorleistungen des Mehrjahresprogrammes Natur 2001. Diese Kräfte und weitere Tätigkeiten aus den Bereichen Waldbewirtschaftung, Landwirtschaft sowie Wasserbau, Wasserwirtschaft und Raumplanung werden durch das Vorhaben Auenschutzpark auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet.
Die Zielsetzung von Verfassungsauftrag und Sachprogramm ist realistisch: Bereits heute sind mehr als 90 Prozent der zukünftigen Flächen des Auenschutzparkes rechtlich gesichert. Der bestehende Zustand der Auengebiete muss aber weiter verbessert werden. Im Einzelfall wird erarbeitet, welche nachhaltigen Nutzungen wie zum Beispiel Wasserkraft, Erholung, Land- und Waldwirtschaft möglich sind und welche baulichen Massnahmen zur Aufwertung und Renaturierung nötig sind. Die aktive Umsetzung der Ziele wird in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen erfolgen. Dadurch ist Gewähr für eine langfristig wirksame Erhaltung der Auenlandschaften im Aargau gegeben.
Auch für den Auenschutz gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die Errichtung des Auenschutzparkes Aargau beruht auf der Idee, dass die dauernde Erhaltung sensibler Lebensräume nur auf der Basis von Verständnis für die ökologischen Zusammenhänge möglich ist. Dies bedeutet, dass der Mensch in seinen Tätigkeiten auf die Bedürfnisse des natürlichen und dynamischen Lebensraumes Auen Rücksicht nehmen muss, ohne selber ausgeschlossen zu werden. Das Sachprogramm konkretisiert diese Ziele. Es zeigt das Vorgehen auf, legt die Organisation fest und regelt die Finanzierung. Der Auenschutzpark ist einmalig für die Schweiz und wird ein Teil der aargauischen Identität sein.