Aargau entschlackt seine Gesetzessammlung
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Kanton hebt rund 450 Paragraphen auf
Der Regierungsrat hebt im Rahmen der Wachstumsinitiative nach Überprüfung der kantonalen Gesetzessammlung rund 440 Paragraphen in eigener Kompetenz auf. Weitere sechs Erlasse mit insgesamt vierzehn Paragraphen wird er dem Grossen Rat im Herbst 2007 zur Aufhebung unterbreiten.
Der Regierungsrat hat am 1. Juni 2005 die Wachstumsinitiative mit 25 Massnahmen lanciert, u.a. die Binnenmarktliberalisierung und die Deregulierung.
Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat dazu bereits ein erstes Paket unterbreitet. Schweizweit sowie für Mitglieder der EU und der EFTA sollten die kantonalrechtlichen Zutrittsbeschränkungen zum Wirtschaftsmarkt des Kantons Aargau fallen und das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Kantonsverfassung verankert werden.
Der Regierungsrat hat auch die gesamte kantonale Gesetzessammlung überprüfen lassen. Gefunden wurden 450 Paragraphen, welche zur Entschlackung der Rechtsordnung durch den Regierungsrat aufgehoben, bzw. dem Grossen Rat zur Aufhebung unterbreitet werden. Damit fallen rund vier Prozent der Normen der kantonalen Gesetzessammlung weg.
Weiter beschloss der Regierungsrat die detaillierte Ausarbeitung verschiedener Erlassänderungen, welche die Wirtschaft, die Privaten und die Verwaltung von unnötigen Belastungen befreien sollen. Dabei geht es u.a. um arbeitsrechtliche Ausführungsbestimmungen sowie um das Lotterierecht.