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Aarburger Umfahrung kommt ins Stocken... :
Submissionsbeschwerde und neue Sicherheitsvorgaben des Bundes streuen Sand ins Getriebe

Eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht gegen die Verfügung der Präqualifikation für die Ingenieurleistungen blockiert zur Zeit die Projektierungsarbeiten. Zudem macht eine neue Auflage des Bundesamts für Strassen: "Keine haltenden Fahrzeuge in den Tunnels" eine Überprüfung der Anschlussknoten nötig.

Nachdem die Projektauflage inkl. der Behandlung der Einsprachen zügig abgewickelt werden konnte, bringen zwei überraschende Erschwernisse den bis anhin sehr guten Projektablauf ins Stocken.

Mit der Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Detailprojektierung und Bauleitung erfolgte in diesem Frühjahr der eigentliche Startschuss für die Vorbereitung der Bauarbeiten. Im selektiven Verfahren (Prä-qualifikation) hat die Bauherrschaft von zwölf Bewerbern deren drei präqualifiziert und zur Einreichung einer Honorarofferte zugelassen. Weil eine nicht qualifizierte Ingenieurgemeinschaft gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht hat, sind die Projektierungsarbeiten im Moment blockiert. Die Zeit bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts nutzt die Projektleitung zur Vorbereitung der Unterlagen für die Honorarsubmission.

Zudem fordert das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wegen der verschiedenen Unfällen in Strassentunneln (Gotthard, Tauern, Mont Blanc) eine Überprüfung des Projekts bezüglich der Sicherheit. Nach dem ASTRA sollen unter regulären Verkehrsverhältnissen möglichst keine Fahrzeuge innerhalb des Tunnels anhalten müssen. Die Haltebereiche vor Lichtsignalanlagen in Tunnelnähe sollen daher ausserhalb der Tunnels zu liegen kommen. Die Anordnung von Lichtsignalanlagen unmittelbar bei den Tunnelportalen, wie bei der Ortskernumfahrung vorgesehen, sind daher nur zulässig, wenn durch Steuerungsmassnahmen erreicht wird, dass Fahrzeuge unter regulären Verkehrsverhältnissen weitgehend nicht innerhalb des Tunnels anhalten müssen.

Das Baudepartement untersucht zur Zeit mit Hochdruck mögliche Massnahmen auf konzeptioneller Ebene wie Optimierungen im betriebs- und anlagetechnischen Bereich wie Stauwarnanlage, verbesserte Beleuchtung, erweiterte Fluchtwegmarkierungen usw. Konzeptionelle Änderungen hätten jedoch ein nochmaliges Planauflageverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Folge, was vermieden werden muss.

Diese Erschwernisse beeinflussen die Bauvorbereitung massgeblich. Ob und inwieweit der auf den Herbst 2003 vorgesehene Spatenstich verschoben werden muss, steht noch nicht fest.

  • Staatskanzlei