1000. Bewirtschaftungsvertrag Naturnahe Landwirtschaft
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Ökologischer Ausgleich im gesellschaftlichen Interesse
In Wohlen konnte der 1000. Bewirtschaftungsvertrag Naturnahe Landwirtschaft abgeschlossen werden. Der Kanton Aargau zeigt damit, dass er der Natur und damit einem attraktiven Wohn- und Lebensraum einen hohen Stellenwert beimisst.
Die Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen hat diesen Frühling mit der Familie Bigler aus Wohlen den 1000. Bewirtschaftungsvertrag Naturnahe Landwirtschaft abgeschlossen. Aus diesem Anlass wurde letzten Montag auf dem Hof Sunnezyt die Wirkung und der Nutzen des Projekts "Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft" aufgezeigt.
In diesem Vertrag werden Aufwertungsmassnahmen unter der Berücksichtigung naturschutzrelevanter Ziele und der speziellen Betriebsstrukturen partnerschaftlich zwischen Beratungsbüro und Landwirt beziehungsweise Landwirtin festgelegt. Gute Informationen, ein differenziertes und ausgereiftes Beitragssystem sowie eine fachkundige Beratung machten es möglich, dass bis heute im Aargau bereits 1'000 Verträge abgeschlossen werden konnten. Darin sind rund 3'100 Hektaren qualitativ hochwertige ökologische Ausgleichsflächen gebunden.
Das Projekt kann im Kanton Aargau auf eine lange Tradition zurückblicken. Mittels einer Anreizstrategie sind bereits Mitte der 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts mit Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen auf freiwilliger Basis Verträge zum Schutz und zur Erhaltung wertvoller Magerwiesen- und Feuchtbiotope (Streueflächen) in kantonalen Vorranggebieten abgeschlossen worden. In der Folge wurden diese Anstrengungen sukzessive auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt.
Mittlerweile beträgt der Anteil ökologischer Ausgleichsflächen im Kanton Aargau rund 12 Prozent oder etwa 7'600 Hektaren der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dabei handelt es sich um verschiedene Wiesentypen (blüten- und artenreiche Magerwiesen und Fromentalwiesen), Streueflächen, Bunt- und Rotationsbrachen im Ackerland, Hecken, Hochstammobstbäume, diverse Kleinstrukturen u.a.m. Die Landwirtschaft wird für diese im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen mit angemessenen Beiträgen entschädigt.
Die Aargauer Landwirtschaft beansprucht rund 45 Prozent der Kantonsfläche. Davon dient der grösste Teil der Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln. Seit 1992 wird vom Bund verlangt, dass ein Teil des landwirtschaftlichen Kulturlandes nach ökologischen Kriterien zu bewirtschaften ist. Hinter den gesetzlichen Vorgaben steckt das Ziel, die wildlebenden Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu fördern und die Kulturlandschaft aufzuwerten.
Die Erhaltung und Weiterführung des Projekts liegt im öffentlichen Interesse und verhilft dem Kanton und den Gemeinden, sich als erlebnisreichen und attraktiven Lebensraum zu präsentieren. Die Landwirtschaft ist hierbei ein wichtiger, ja unentbehrlicher Partner, der die entsprechenden Dienstleistungen erbringt.