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1. Paket Aufgabenteilung Kanton - Gemeinden :
1. Lesung der Kommission abgeschlossen

Die nichtständige Kommission des Grossen Rates hat die 20 Reformvorschläge des 1. Pakets in erster Lesung beraten. Sicherstellung der Kostenneutralität und Wahrung der Gemeindeautonomie waren zentrale Punkte der Beratungen. Der Regierungsrat hat den Änderungen am 12. Dezember bereits zugestimmt.

Das Ziel der Aufgabenteilung, derjenigen staatlichen Ebene eine Aufgabe zuzuordnen, die dazu am besten geeignet ist, war unbestritten. Die Kommission unterstützt namentlich den Umsetzungsgrundsatz, dass Verantwortung für Entscheidung, Finanzierung und Vollzug in eine Hand gelegt werden sollen.

Die Aufgabenverschiebungen des 1. Pakets sind von geringer Komplexität und unter Anrechnung der bereits seit dem 1. Januar 1997 realisierten Massnahmen weitgehend kostenneutral. Diese Kostenneutralität im Verhältnis Kanton und Gemeinden (vertikal) sowie zwischen den Gemeinden (horizontal) ist auch nach Auffassung der Kommission ein entscheidender Grundsatz des Projekts.

An vier Sitzungen hat die Kommission unter dem Vorsitz von Rolf Walser (FDP) den Gesetzestext an verschiedenen Stellen präzisiert und insbesondere den Grundsatz der Kostenneutralität verstärkt. So soll eine Art "Saldoklausel? ins Gesetz aufgenommen werden, wonach die einzelnen Pakete der Aufgabenverschiebungen grundsätzlich kostenneutral zu gestalten sind.

Die finanziellen Auswirkungen des 1. Pakets sind gering und lösen keinen Handlungsbedarf aus, hingegen wird der beschlossene Grundsatz vor allem beim 2. Paket von Bedeutung sein. Beim 3. Paket wird der neue Finanz- und Lastenausgleich greifen müssen.

Bei verschiedenen Aufgaben, die neu vollständig an die Gemeinden übertragen werden, befürchtete eine Minderheit der Kommission einen möglichen Abbau der öffentlichen Dienstleistungsqualität. Die Kommissionsmehrheit vertrat hingegen die Meinung, dass es Sache der Gemeinden sei, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die Qualität ihrer Leistungen zu entscheiden. Wenn die Gemeinden eine Aufgabe umfassend übernehmen, müsse der Kanton darauf verzichten Vorgaben aufzustellen.

An der Sitzung vom 10. Dezember 2001 hat die Kommission das 1. Paket mit Änderungsanträgen mit 14 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.

Der Regierungsrat hat den Änderungen am 12. Dezember bereits zugestimmt. Die Beratung im Plenum ist auf den 26. Februar 2002 traktandiert. Es ist vorgesehen, das 1. Paket am 24. November 2002 der Volksabstimmung zu unterbreiten.

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