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Zeichen schaffen Klarheit - auch im Kreisverkehr

Das Blinken wird oft "vergessen", was schnell einmal zu Missverständnissen führen kann. Eine korrekte und rechtzeitige Zeichengebung schafft Klarheit im Strassenverkehr.

Laut Strassenverkehrsgesetz muss jede Richtungsänderung mit dem Richtungsanzeiger (Blinker) oder durch deutliche Handzeichen rechtzeitig bekanntgeben werden. Dies gilt für Zweiradfahrer/innen genauso wie für alle anderen Fahrzeuglenker/innen.
Zu den Richtungsänderungen gehören Einspuren, Abbiegen, Fahrstreifenwechsel, Überholen, Wenden, Einfügen in den Verkehr und auch das Anhalten am Strassenrand.
Im Kreisverkehr sind Richtungsänderungen ebenfalls anzuzeigen, ausgenommen bei der Einfahrt in den Kreisel. Dadurch können auch Wartezeiten sowie Lärm- und Abgasimmissionen reduziert werden.

Die Kantonspolizei rät darum Folgendes:
 Setzen Sie Zeichen - zeigen Sie alle Richtungsänderungen rechtzeitig und korrekt an!
 Informieren Sie sich über das richtige Verhalten im Kreisverkehr!

Wir wünschen allen Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen eine gute und sichere Fahrt!