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Wohlen: Nachtrag zu Tötungsdelikt

Im Verlaufe der Ermittlungen mussten in Zürich zwei Frauen festgenommen werden. Ihre Aussagen über die Vorkommnisse am letzten bekannten Aufenthaltsort der späteren Opfer stehen im Widerspruch zu den Angaben des inhaftierten Schweizers.

Im Rahmen der Ermittlungen zum Tötungsdelikt konnten die beiden Frauen als Auskunftspersonen eruiert werden. Auf Vorladung erschienen sie am frühen Samstagnachmittag (21. Oktober 200) bei der Kantonspolizei Zürich zwecks Befragung. Aufgrund der Widersprüche zu den Aussagen des im Aargau inhaftierten Schweizers verfügte das Bezirksamt Bremgarten deren Inhaftierung und Zuführung an die Kantonspolizei Aargau.