Rupperswil/Thalheim: Einbruchdiebstähle
Bei einem Einbruchdiebstahl in eine Metzgerei sowie in ein Lebensmittelgeschäft entwendete eine unbekannte Täterschaft unter anderem zwei Tresore. Diese Tat dürfte mit einem weiteren Einbruchdiebstahl in Rupperswil sowie einem solchen in Thalheim in Zusammenhang stehen. Der Deliktsbetrag beläuft sich insgesamt auf mehrere tausend Franken.
Am Dienstag, 20. September 2005, stellte der Inhaber der Metzgerei Berner an der Dorfstrasse um 0315 Uhr fest, dass sein Betrieb sowie die angrenzende Denner-Filiale Ziel eines Einbruchdiebstahls geworden war. Eine unbekannte Täterschaft war durch die Hintertüre in die Metzgerei eingedrungen und hatte deren Räumlicheiten durchsucht. Von der Metzgerei aus gelangte die Täterschaft über einen Durchgang in die benachbarte Denner-Filiale. Dort wurden ein Tresor sowie ein Kleintresor aus der Wand gebrochen und durch die Haupteingangstüre abtransportiert. Überdies wurden auch mehrere Stangen Zigaretten und Spirituosen entwendet.
In der gleichen Nacht wurde in Rupperswil die Garage Pafumi am Wiesenweg von Einbrechern heimgesucht. Dort schlug die Täterschaft das Fenster des Garagentores ein und drang durch die Öffnung ins Innere. Folglich wurde eine komplette Schweissanlage abtransportiert. Gleichzeitig wurde auch ein nicht eingelöster Gebrauchtwagen entwendet. Dabei handelt es sich um einen schwarzen Alfa Romeo 166. Von diesem Fahrzeug fehlt bislang jede Spur.
Die in Rupperswil entwendete Schweissanlage sollte folglich in Thalheim bei der Schreinerei Härdi AG eine Rolle spielen. Dort war eine unbekannte Täterschaft gewaltsam ins Gebäude eingedrungen und hatte sich Zugang zu den Büroräumlichkeiten verschafft. Offenbar war angestrebt worden, den dort befindlichen Tre-sor aufzuschweissen. Bei der Durchsuchung des Büros stiess die Täterschaft jedoch auf den entsprechenden Schlüssel, wodurch der Tresor ohne Gewaltanwendung geöffnet werden konnte. Die Schweissanlage wurde am Tatort zurückgelassen.
Der Deliktsbetrag beläuft sich insgesamt auf mehrere tausend Franken. Der Sachschaden muss auf mindestens 20'000 Franken beziffert werden. Aufgrund der Umstände muss davon ausgegangen werden, dass für alle drei Einbruchdiebstähle die gleiche Täterschaft verantwortlich ist.