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Neue Autobahnvignette aufgeklebt?

Die Kantonspolizei erinnert daran, dass spätestens am 1. Februar die Autobahnvignette 2008 am Fahrzeug angebracht sein muss.

Eine der Pflichten, die das neue Jahr jeweils mit sich bringt, ist das Anbringen der neuen Autobahnvignette - zumindest für Automobilisten, welche die Autobahn benützen. Die Kantonspolizei erinnert daran, dass die Gültigkeit der alten Vignette Ende Januar abläuft. Ab 1. Februar 2008 dürfen Autobahnen nur noch mit der 08er-Vignette befahren werden.

Wie bisher ist die Autobahnvignette für 40 Franken bei Tankstellen, Garagen, am Postschalter, den Strassenverkehrsämtern und beim Zoll erhältlich. Sie muss bei Motorfahrzeugen gut sichbar an der Frontscheibe aufgeklebt werden. Bei Motorrädern ist sie so anzubringen, dass sie ebenfalls sichtbar bleibt.
Verfallene Vignetten müssen von der Frontscheibe entfernt werden, damit die Sicht nach vorne nicht behindert wird.

Die Kantonspolizei Aargau wird zwar ab 1. Februar 2008 keine gezielten Kontrollaktionen durchführen. Sie wird jedoch Lenker, die ohne gültige Vignette auf der Autobahn unterwegs sind, konsequent büssen. Die Ordnungsbusse beträgt 100 Franken. Die Kantonspolizei verkauft den betroffenen Automobilisten auch gleich eine neue Vignette.