Killwangen: Nichtgenügen der Meldepflicht
Durch ein unbekanntes, zu hohes Fahrzeug wurde die Deckenverkleidung der Unterführung der Ortsverbindungsstrasse Würenlos - Killwangen beschädigt. Schaden mehrere tausend Franken.
Am Montagnachmittag, 13. November 2000, wurde in Killwangen die Deckenverkleidung der Unterführung nach der Limmatbrücke durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt. Diese Unterführung darf nur von Fahrzeugen mit einer Maximalhöhe von 2.80 Meter befahren werden. Gemäss vorhandenen Spuren blieb ein von Würenlos herkommendes, zu hohes Fahrzeug in der Unterführung stecken. Dabei wurde die Deckenverkleidung beschädigt und heruntergerissen. Der Verursacher muss die Unterführung rückwärtsfahrend wieder verlassen haben und dies ohne sich um den Schaden zu kümmern oder Meldung zu erstatten. Ein anderes Fahrzeug kollidierte später noch mit den herunterhängenden Teilen.Es entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Franken.
Personen die entsprechende Beobachtungen gemacht haben, oder bezüglich dem Verursacher Angaben machen können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei in Baden, Telefon 056 200 11 11, in Verbindung zu setzen.