Buchs: Zeugenaufruf nach Verkehrsunfall
Nichtgenügen der Meldepflicht nach Verursachen eines Drittschadens durch einen unbekannten Autofahrer.
Am Freitag, 7. Juli 2000, 0445 Uhr, verursachte ein unbekannter Fahrzeuglenker auf der Lenzburgerstrasse in Buchs einen Selbstunfall. Nach einer Schleuderfahrt kollidierte der PW mit dem hölzernen Gartenzaun der Liegenschaft Wynenfeldweg 2. Der Zaun wurde auf einer Länge von ca. 10 Metern umgefahren, wonach das Auto im Rasen zum Stillstand kam. Beim ersten Versuch das Grundstück zu verlassen, wurde der Gartenzaun nochmals gerammt. Dem Unfallverursacher gelang es schlussendlich mit seinem Auto die Unfallstelle zu verlassen, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der angerichtete Schaden wird auf rund 4'500 Franken geschätzt.
Beim Fahrzeug, dass massiv beschädigt sein muss, dürfte es sich um einen VW Golf oder VW-Passat, silber, Jahrgang 1979 - 1983 handeln.
Personen die Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kantonspolizei in Aarau, Telefon 062 836 55 55, in Verbindung zu setzen.