Buchs: Fahrlässigkeit führte zu Brand (Nachtrag)
Die bisherigen Ermittlungen der Kantonspolizei haben gezeigt, dass eine Fahrlässigkeit zum Brand eines Wohn- und Geschäftshauses führte.
Die Kantonspolizei konnte den Brandherd auf der Terrasse über dem Verkaufsladen lokalisieren. An der fraglichen Stelle hatte sich zum Zeitpunkt des Brandausbruchs ein Abfallsack befunden. Nach den bis heute vorliegenden Erkenntnissen geht die Kantonspolizei in diesem Zusammenhang von einer Fahrlässigkeit aus. Entsprechende Ermittlungen sind noch im Gange.
Der am Montagabend, 14. Februar 2011, ausgebrochene Brand hatte einen Sachschaden von mehreren zehntausend Franken verursacht (siehe Medienmitteilung vom 15. Februar 2011).